Geschwindigkeitsmessung mit dem Helikopter
Wir alle kennen es noch aus den Phantomas- Filmen im Fernsehen. Da gab es auf Autobahnen spannende Verfolgungsjagden mit dem Hubschrauber.
Auf Grund der ewig leeren Kassen lässt sich der Staat immer wieder neue Methoden einfallen, um dem kleinen Bürger in die Tasche zu greifen. In letzter Zeit wird vermehrt geblitzt es geht sogar so weit, dass Motorräder oder Pkws mit Hubschraubern verfolgt werden um Geschwindigkeitsüberschreitungen festzustellen.
Bei Massenblitzaktionen unterlaufen den Blitzbeamten jedoch häufig Fehler, die einen Bußgeldbescheid zunichte machen können. So wird oftmals bei großem Verkehrsaufkommen geblitzt und Messungen sind nicht immer dem geblitzten Motorrad oder Fahrzeug zuzuordnen. Auch werden vermehrt die für die Blitzgeräte festgelegten Mindest- oder Höchstabstände nicht eingehalten. Bei Motorrädern werden oftmals von Sachverständigen bestimmte Höchstentfernungen überschritten, so dass nicht hundertprozentig gesagt werden kann, ob das Motorrad, das je eine kleine Anpeilfläche am Scheinwerfer hat, auch tatsächlich geblitzt wurde. Es werden aber auch gewisse Abstände von Ortseingangs- und Ortsausgangsschildern nicht eingehalten und vielfach bereits unmittelbar nach bzw. vor diesen Schildern geblitzt. Dies geschieht oftmals auch bei geschwindigkeitsbeschränkenden Schildern und es wird hier direkt nach diesen Schildern geblitzt, obwohl ein Abstand von mindestens 150 bis 200 Meter eingehalten werden muss. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine Messung unwirksam ist, weil ein Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht oder die Eichung abgelaufen war. Auch gibt es Polizeibeamte, die an den Messgeräten nicht ausgebildet worden sind und dann mit der Blitzpistole wild herummessen. Auch dies ist nicht zulässig. Messen darf nur, wer eine Ausbildung dafür gemacht hat. Das ist genau so wie mit dem Fahren eines Motorrades ohne Führerschein. Auch dies ist nicht zulässig.
Mit Geschwindigkeits- und Abstandmessungen durch das Nachfliegen per Hubschrauber haben sich die Gerichte in den 70er Jahren noch extrem schwer getan. Nur mit einem hohen Sicherheitsabzug ließen sie solche Messungen gelten. Seit es Messungen per Videokamera gibt, sind die Gerichte jedoch etwas lockerer geworden und sehen einen Sicherheitsabschlag von zehn Prozent als ausreichend an. (Oberlandesgericht Koblenz, abgedruckt in DAR 1992, 471). Es ist jedoch auch bei solchen Messungen darauf zu achten, ob sich die Abstände zu dem angepeilten Motorrad nicht verändert haben und sich die geblitzte Person nicht durch einen eventuell zu dicht hinter ihm herfliegenden Hubschrauber genötigt gefühlt hat und dadurch die Geschwindigkeit nicht einhält, sondern sich vom Hubschrauber weiter entfernen will.
Rechtsanwalt Jan Schweers