Unter Alkoholeinfluss am Superbikelenker
Die Saison hat endlich begonnen und so manchem von uns erfreut dies so sehr, dass er bei so viel Freude am Motorradfahren vergisst, dass Alkohol am Lenkrad nichts zu suchen hat. Insbesondere bei kleinen Anlässen, wie Geburtstagen bei Freunden auf dem Land wird oft vergessen, dass auch ein oder zwei Gläser Sekt zum Brunch einen die Fahrerlaubnis kosten kann.
Grundsätzlich wird es ab 0,3 Promille problematisch. Fährt man mit 0,3 Promille und zeigt zudem Fahrunsicherheiten oder gefährdet konkret den Straßenverkehr, dann stellt dies schon eine Straftat dar und kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate und 7 Punkten in Flensburg führen. Das ganze gilt dann bis 1,09 Promille.
Soweit keine Fahrunsicherheiten oder Gefährdungen vorliegen, darf man bis zu 0,49 Promille intus haben.
Ab 0,5 Promille stellt das Fahren unter Alkohol ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet einen bei ersten Mal 250 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat, und 4 Punkte. Beim zweiten Mal 500 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 4 Punkte und bei jedem weiteren Verstoß 750 Euro, 4 Monate Fahrverbot und 4 Punkte.
Wenn man die 1,1 Promille-Grenze erreicht, dann gilt man grundsätzlich als fahruntüchtig. D.h. man zahlt eine Geldstrafe bzw. muss schlimmsten Falls ins Gefängnis und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Zudem bekommt man 7 Punkte in Flensburg. In der Regel ist die Fahrerlaubnis bei Werten um die 1,1 Promille mindestens 12 Monate weg.
Der Nachweis des Alkohols kann durch verschiedene Arten geführt werden. Zunächst ist es immer so, dass der Polizeibeamte einen bitten, ihn mal anzuhauchen. Man sollte ihn fairerweise über den vorherigen Genuss einer guten Mahlzeit mit ordentlich Knoblauch informieren, um ihn nicht zu vergrellen. Riecht der Polizeibeamte dann Alkohol, wird er einen bitten, sich einer Atemalkoholmessung zu unterziehen. Kommt diese Messung in den strafrechtlich relevanten Bereich und kommt es dem Beamten so vor, als wenn man fahrunsicher ist, dann wird er einen mitnehmen und ein Arzt wird dann eine Blutprobe nehmen. Hier sollte man die ganze Zeit über zeigen, dass einem der Alkohol nicht die Fahrsicherheit genommen hat, indem man bei der ärztlichen Untersuchung eine gute Figur abgibt. Hier wird u.a. der sichere Gang, das Bewusstsein und das Verhalten überprüft und schriftlich festgehalten. Zudem sollte man zu den Trinkmengen und zum Ende des Trinkvorgangs keine Angaben machen, da bei Grenzwerten (0,5 und 1,1 Promille) gute Chancen für eine Verteidigung bestehen. Die Blutabnahme zu verweigern bringt nichts, da die Beamten einen dann festnehmen und die Blutprobe unter Zwang durch einen Arzt abnehmen dürfen.
Kommt es dazu, dass der Alkoholwert im Atem oder im Blut zu hoch war, dann sollte man sich die einzelnen Messergebnisse genau angucken. Oftmals unterlaufen bei der Messung oder bei der Bestimmung des maßgeblichen Mittelwertes Fehler. Jede Untersuchungsmethode hat ihre bestimmten Vorgaben, damit die Messung wirksam ist und man auch bei einem gerichtlichen Verfahren überführt werden kann. Bei der Atemalkoholmessung müssen bestimmte Zeiten vor der ersten Atemmessung und zwischen den einzelnen Messungen eingehalten werden. Sind diese Zeiten nicht eingehalten, kann unter Umständen die Messung nicht verwertet werden. Zudem muss das Messgerät geeicht und für die Messung zugelassen sein.
Bei der Blutprobe muss die Messung mit zwei unterschiedlichen Untersuchungsmethoden vorgenommen werden. Aus diesen Ergebnissen wird dann der Mittelwert ermittelt. Der Mittelwert und nicht der niedrigste Wert ist dann ausschlaggebend. Liegt der Mittelwert über 1,0 Promille, dann dürfen die einzelnen Werte nicht mehr als 10 Prozent darunter liegen. Bei Mittelwerten unter 1,0 Promille dürfen die einzelnen Werte nicht mehr als 0,1 Promille vom Mittelwert abweichen. Rechnen kann sich also lohnen, auch wenn es manchmal etwas kompliziert ist.
Letztendlich bleibt nur allen zu wünschen, dass sie in eine solche Situation nie geraten und ständig ihren Pegel unter Kontrolle haben bzw. zum richtigen Zeitpunkt nein sagen können. Die Benutzung eines Taxis kann sich manchmal richtig lohnen.
Rechtsanwalt Jan Schweers