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Verlust des Versicherungsschutzes bei Fahrerflucht

Die etwas besser bemittelten Motorradfahrer können sich die Kaskoversicherung für das Motorrad spielerisch leisten. Wer allerdings denkt, dass er mit einer Kaskoversicherung einen Freifahrtschein, wenn Schäden am eigenen Motorrad entstehen, der hat sich getäuscht. Auch Kaskoversicherungen können die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt. Eine solche Pflicht ist das Verbleiben am Unfallort nach einem Verkehrsunfall, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Az.: 7 U 23/00) entschied. Eine Motorradfahrerin hatte einen Verkehrsunfall mit ihrem Motorrad verschuldet und hat unmittelbar nach dem Unfall das Weite gesucht, ohne die Polizei zu benachrichtigen. Die Motorradfahrerin begründete ihre Flucht mit einem nach dem Unfall erlittenen Schock, der es ihr unmöglich machte am Unfallort zu bleiben. Dies hatte sie anschließend bereut und versuchte nach dem Unfall den Schaden an ihrem Motorrad von der eigenen Versicherung auf Grund einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung erstattet zu bekommen.

Die Versicherung sträubte sich und verweigerte den finanziellen Ersatz des Schadens am Motorrad. Da auch außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert waren, musste der Fall gerichtlich entschieden werden. Das Gericht nahm der Motorradfahrerin zwar ab, dass sie direkt nach dem Unfall unter Schock stand, befand jedoch, dass ein solcher Schock schnell wieder abklinge und die Motorradfahrerin zumindest danach hätte die Polizei benachrichtigen oder an den Unfallort zurückkehren können. Das alles hat sie jedoch nicht getan, so dass sie gegen den Versicherungsvertrag verstoßen und die sich hieraus ergebenden Pflichten verletzt hat. Die Versicherung hatte den Schaden folglich nicht zu tragen, so dass die Motorradfahrerin leer ausging. Es bleibt allen Unfallbeteiligten nur zu raten, nach einem Unfall die Nerven zu behalten, am Unfallort zu verweilen und unverzüglich die Polizei zur Unfallaufnahme zu benachrichtigen. Wenn man sich anders verhält riskiert man den Verlust des Versicherungsschutzes und kann sich sogar noch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen, was eine zusätzliche Strafe bedeuten kann. Grundsätzlich sollte sich jeder das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag und den Geschäftsbedingungen sorgfältig durchlesen, da es besondere Pflichten, deren Nichteinhalten den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten kann, gibt.

Diese Pflichten gelten auch bei der Teilkaskoversicherung, wo z.B. die Versicherung nach einem Diebstahl unverzüglich und vollständig über alles was mit dem Diebstahl und dem Wert des Motorrades zusammenhängt informiert werden muss. Die paar Minuten zum Durchlesen können sich lohnen.

Rechtsanwalt Jan Schweers